Ratschläge > Darlehen und Hypothek ...
Ein Hypothekendarlehen ist der Zusammenschluss eines Personalkredits und der
Hypothekengarantie eines Gebäudes. Die Hypothek ist eine zusätzliche
Garantie, deren Gültigkeit der des Darlehens unterstellt ist.
Das Darlehen ist ein Vertrag, mit dem die Bank eine bestimmte Menge Geld gibt
und die Form reguliert wird, in der der Geldnehmer sie zurück geben muß.
Die Hypothek garantiert sowohl die Kapitalmenge des Darlehens, als auch die
möglichen Zinsen und Unkosten bei juristischem Anspruch im Falle der Nichtzahlung.
Die grundlegenden Eigenschaften der Hypothek sind die folgenden:
- Die Hypothek bleibt bestehen, obgleich das Darlehen, die
sie garantiert, verringert wird. Bis sie nicht annulliert ist,
(mit ausdrücklicher Zustimmung der finanziellen Organisation
durch Annulierungsvertrag, der im Grundbuchamt präsentiert
wird), verschwindet die Hypothek nicht, obgleich vom Darlehen
nichts mehr geschuldet wird.
- Sie muß in der notariellen Kaufurkunde, die vor Notar bewilligt wird,
festgehalten werden, und im Grundbuch eingetragen werden, damit sie Gültigkeit
hat.
- Bei Nichtzahlung darf der Hypothekengläubiger Substanz
und Nutzungen der Immobilie durch Zwangsvollstreckung nutzen,
um die festgelegte Geldsumme zu erhalten.
- Gesetzunterordnung: Sie setzt fest, dass Beanstandungen vor Gericht gebracht
werden, falls Uneinigkeiten den beiden vertragabschließenden Teilen entstehen.
- Die Hypothek verhindert nicht, daß die Immobilie an eine andere Person
verkauft werden kann. Aber es ist zu bedenken, daß die Zustimmung der
finanziellen Organisation benötigt wird, um die Verantwortung über
das Darlehen an einen neuen Kunden zu übergeben. Wenn diese nicht ihre
Zustimmung gibt, haftet weiterhin der Erstschuldner im Falle der Nichtzahlung
der Schuld.
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