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Ein Hypothekendarlehen ist der Zusammenschluss eines Personalkredits und der Hypothekengarantie eines Gebäudes. Die Hypothek ist eine zusätzliche Garantie, deren Gültigkeit der des Darlehens unterstellt ist.

Das Darlehen ist ein Vertrag, mit dem die Bank eine bestimmte Menge Geld gibt und die Form reguliert wird, in der der Geldnehmer sie zurück geben muß.

Die Hypothek garantiert sowohl die Kapitalmenge des Darlehens, als auch die möglichen Zinsen und Unkosten bei juristischem Anspruch im Falle der Nichtzahlung.

Die grundlegenden Eigenschaften der Hypothek sind die folgenden:
  • Die Hypothek bleibt bestehen, obgleich das Darlehen, die sie garantiert, verringert wird. Bis sie nicht annulliert ist, (mit ausdrücklicher Zustimmung der finanziellen Organisation durch Annulierungsvertrag, der im Grundbuchamt präsentiert wird), verschwindet die Hypothek nicht, obgleich vom Darlehen nichts mehr geschuldet wird.

  • Sie muß in der notariellen Kaufurkunde, die vor Notar bewilligt wird, festgehalten werden, und im Grundbuch eingetragen werden, damit sie Gültigkeit hat.

  • Bei Nichtzahlung darf der Hypothekengläubiger Substanz und Nutzungen der Immobilie durch Zwangsvollstreckung nutzen, um die festgelegte Geldsumme zu erhalten.

  • Gesetzunterordnung: Sie setzt fest, dass Beanstandungen vor Gericht gebracht werden, falls Uneinigkeiten den beiden vertragabschließenden Teilen entstehen.

  • Die Hypothek verhindert nicht, daß die Immobilie an eine andere Person verkauft werden kann. Aber es ist zu bedenken, daß die Zustimmung der finanziellen Organisation benötigt wird, um die Verantwortung über das Darlehen an einen neuen Kunden zu übergeben. Wenn diese nicht ihre Zustimmung gibt, haftet weiterhin der Erstschuldner im Falle der Nichtzahlung der Schuld.