Ratschläge > Der Notar und das Grundbuchamt ...
Die Honorare des Notars und des Grundbucheintrags sind per Gesetz festgelegt.
Der Notar ist derjenige, der die Kaufverträge und die Hypothekendarlehen öffentlich
beurkundet.
Der Notar hat die Verpflichtung zu überprüfen, ob Differenzen zwischen
dem verbindlichen Angebot und den finanziellen Klauseln bestehen, den Klienten
auf mögliche Unterschiede aufmerksam zu machen und ihn über sein Recht,
vom Darlehen zurückzutreten, zu informieren.
Seine Honorare haben als Bemessungsgrundlage die sogenannte "hypothekarische
Verantwortlichkeit", ungefähr 1,5 Mal das Kapital, plus ein Prozentsatz
des Tarifs, der gesetzlich festgelegt ist. Ausserdem werden die Kosten für
Papier und ausgestellte Korien hinzugefügt, all dies festgelegt mit einer
legalen Norm.
Das Grundbuchamt stellt zum einen Informationen über die Situation, in
der sich die Immobilie befindet zur Verfügung (Bestitzer, Lasten) und zum
anderen Teil zertifiziert es beim Registrieren des Kaufvertrages, dass Sie der
neue Besitzer der Immobilie sind, und bekundet die entsprechenden Lasten.
Wie bei den Notaren, werden die Tarife auf dem Presis des Kaufvertrages und
der hypothekarischen Verantwortlichkeit im Darlehen begründet.
Zur Erinnerung: Am Tag der Unterschreibung des Kaufvertrages zahlen Sie
einen Provisionsfond, um sowohl die Kosten für den Notar als auch für
das Grundbuchamt zu begleichen. Bedenken Sie, diese Unkosten dem Immobilienpreis
hinzuzurechnen.
|
|
|